Wir beraten Sie

Wenn Sie ein Problem haben, beraten wir sie. Das bedeutet: Wir helfen ihnen. Wir sagen ihnen, was sie tun können. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beratungs-Flyer

Sie können den Flyer ausdrucken.

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Unsere Beraterinnen haben viel Erfahrung. Sie unterstützen Sie mit ihrem Wissen. Sie suchen mit Ihnen nach Lösungen.

Sie zeigen neue Sichtweisen. Die Beraterinnen sind für Sie da.

Bitte machen Sie einen festen Termin für die Beratung.

Sie können anrufen (030 282 74 35) oder eine E-Mail (beratung@evas-arche.de) schicken.

Wir bringen Sie auch mit anderen Beratungs-Stellen zusammen. Diese Stellen kennen sich mit Problemen aus und können helfen.

Sie können uns vertrauen.

Die Beraterinnen haben eine Schweigepflicht. Das heißt: Sie dürfen keine Informationen an andere weitergeben.

Die Beratung kostet kein Geld. Wir freuen uns aber über eine Spende.

Die Beraterin hat eine Stunde Zeit für Sie.

Diese Beratung ist für Frauen, die mit einer erfahrenen Beraterin sprechen möchten.

Bei dieser Beratung sprechen Sie über Ihre jetzige Situation. Sie sprechen über Ihre Probleme. Die Beraterinnen sagen, was Sie tun können.

Mögliche Gründe für eine Beratung:

  • Sie müssen etwas ändern.
  • Sie suchen nach einer Lösung für ein Problem.
  • Sie befinden sich in einer Krise.
  • Sie möchten vielleicht im Leben etwas verändern.
  • Sie möchten mehr Selbstvertrauen. Sie möchten mehr Selbstwert. Sie möchten mehr an sich selbst glauben.
  • Sie haben Schwierigkeiten in einer Beziehung zu anderen Menschen. Zum Beispiel: mit dem Partner oder Partnerin. Oder mit Menschen, mit denen Sie gemeinsam arbeiten
  • Sie möchten mit einer Frau sprechen, die gut zuhört. Sie möchten über alles sprechen können.
  • Sie sind sich nicht sicher in Fragen des Glaubens.

Wir beraten Sie immer am Montag am Nachmittag.

Sie brauchen Hilfe bei einem Antrag. Oder Sie brauchen Geld, damit Sie genug zum Leben haben. Wir helfen Ihnen dabei.
Wir beraten nicht bei Fragen zum Asyl-Recht.

Vielleicht haben Sie Fragen zu:

  • Arbeitslosen-Geld und Bürger-Geld.
  • Grundsicherung bei Erwerbs-Minderung. Das heißt: Wenn sie nicht mehr arbeiten können. Oder nur noch wenig arbeiten können. Zum Beispiel, weil sie krank sind.
  • Grundsicherung im Alter. Dies ist eine Sozial-Hilfe für ältere Menschen.
  • Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld oder anderen Leistungen. Dies sind Hilfen zum Bezahlen der Wohnung. Geld, dass Sie für Kinder oder als Eltern bekommen. Oder andere Gelder, die Sie bekommen können.
  • Welche Leistungen und Unterstützung Sie bekommen, wenn Sie schwanger sind.
  • Ihren Rechten und Pflichten, wenn Sie Sozial-Leistungen bekommen.
  • Probleme mit Behörden.
  • Zu welcher Behörde Sie gehen müssen, die bei Ihrem Problem helfen kann.

Das macht die Sozial-Beraterin:

  • Hilft beim Verstehen von Anträgen
  • Hilft beim Verstehen und Prüfen von Leistungs-Bescheiden. In den Bescheiden steht, wie viel Geld Sie bekommen.
  • Hilft Ihnen, einen Widerspruch zu schreiben, wenn Sie nicht einverstanden sind.
  • Die Beraterin hilft auch, einen Eil-Antrag für das Gericht zu schreiben. Das heißt: Wenn sie schnell auf ein Schreiben antworten müssen.

Wir beraten Sie immer am Dienstag am Nachmittag.

Wir beraten Frauen mit Fragen zum Familien-Recht. Das heißt: Die Rechte und Pflichten von FamilienMitgliedern.

Die Beraterin ist eine erfahrene Rechtsanwältin für Familien-Recht.

Sie haben vielleicht Fragen zu diesen Themen:

  • Trennung oder Scheidung
  • Unterhalts-Zahlungen. Unterhalts-Zahlungen sind Geld-Zahlungen. Sie werden zum Beispiel nach einer Scheidung vereinbart.
  • Kindschafts-Fragen. Das sind Fragen, bei denen es um die Kinder geht.
  • Sorgerecht für das Kind oder die Kinder. Das bedeutet: Das Recht von Eltern, über ihre Kinder zu bestimmen.
  • Vorsorge-Vollmacht, Patienten-Verfügung, gesetzliche Betreuung. In diesen Papieren bestimmen Sie, wer für Sie entscheiden darf. Zum Beispiel, wenn Sie einen Unfall haben.
  • Zugewinn-Ausgleich bei einer Scheidung. Das heißt: Die Ehepartner haben Geld verdient, während sie verheiratet waren. Wie wird dieses Geld aufgeteilt?
  • Sie besitzen ein Haus. Was passiert in Zukunft mit dem Haus?
  • Was passiert mit der gemeinsamen Miet-Wohnung?

Wir beraten Sie immer am Mittwoch am Nachmittag.

Wir haben zwei Beraterinnen: die Rechtsanwältin Elisabeth Ast und die Rechtsanwältin Cornelia Hain.

Mädchen, junge Frauen und Mütter können sich von einer Sozial-Arbeiterin beraten lassen. Sie sprechen persönlich mit einer Sozial-Arbeiterin. Das gehört zum Projekt „Starke Mädchen – Starke Mütter“.

Mögliche Themen:

  • Pubertät. Das heißt: Wenn Kinder erwachsen werden.
  • Sexualität.
  • Freundschaft und die Suche nach der Identität.
  • Das Leben in der Familie.
  • Schule.
  • Veränderungen im Leben und Wünsche nach Veränderung.
  • Streit und Probleme.
  • Ängste, Sorgen und das Gefühl, damit allein zu sein.

Bitte machen Sie einen Termin, damit wir Sie beraten können.

So können Sie einen Termin machen:
Tel: 030 282 74 35
WhatsApp: 0151 728 66 897
E-Mail: juliane.schuetz@evas-arche.de