Wir beraten Sie

In Evas Arche gibt es verschiedene Beraterinnen. Wenn Sie ein Problem haben, können Sie mit einer Beraterin sprechen. Sie überlegen gemeinsam, was Sie tun können.

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Wir haben einen Beratungs-Flyer. Den können Sie ausdrucken.

Bitte machen Sie einen Termin für die Beratung. Sie können anrufen (030 282 74 35) oder eine E-Mail (beratung@evas-arche.de) schicken.

Die Beraterinnen haben Schweigepflicht. Das heißt: Die Beraterin darf niemandem erzählen, was Sie miteinander gesprochen haben.

Die Beratung kostet kein Geld. Wir freuen uns über eine Spende.

Sie wollen mit einer Beraterin sprechen. Sie hört Ihnen gut zu.

Sie können zu ihr kommen. Zum Beispiel wenn:

  • Sie ein Problem haben
  • Sie eine schwere Zeit haben
  • Sie etwas in Ihrem Leben ändern wollen
  • Sie mehr Selbst-Vertrauen wollen
  • Sie Probleme mit anderen Menschen haben

Wir beraten Sie am Montag-Nachmittag.

Sie brauchen Hilfe bei einem Antrag. Oder Sie brauchen Geld zum Leben.
Die Sozial-Beraterin hilft ihnen.

Sie hilft bei diesen Themen:

  • Arbeitslosen-Geld und Bürger-Geld
  • Grund-Sicherung bei Erwerbs-Minderung. Das heißt: Sie können nicht mehr arbeiten oder nur noch wenig arbeiten
  • Grund-Sicherung im Alter. Das ist eine Hilfe für ältere Menschen
  • Wohn-Geld, das ist eine Hilfe zur Bezahlung Ihrer Wohnung
  • Kinder-Geld, das ist Geld, das Sie für Ihre Kinder bekommen
  • Eltern-Geld, das ist Geld, das Sie nach der Geburt eines Kindes bekommen
  • Hilfen in der Schwangerschaft
  • Probleme mit Behörden

Die Sozial-Beraterin

  • füllt Anträge mit Ihnen aus
  • erklärt Ihnen schwierige Briefe von Behörden
  • hilft beim Beantworten von Briefen

Wir beraten Sie am Dienstag-Nachmittag.

Wichtig:

Wir beraten nicht zum Asyl-Recht.

Wir vermitteln keine Wohnungen.

Wir können kein Geld auszahlen.

Sie haben Fragen zu diesen Themen:

  • Trennung oder Scheidung.
  • Unterhalts-Zahlungen. Unterhalts-Zahlungen sind Geld-Zahlungen. Sie werden zum Beispiel nach einer Scheidung vereinbart.
  • Sorgerecht für das Kind oder die Kinder. Das bedeutet: Das Recht von Eltern, über ihre Kinder zu bestimmen.
  • Vorsorge-Vollmacht, Patienten-Verfügung, gesetzliche Betreuung. In diesen Papieren bestimmen Sie, wer für Sie entscheiden darf. Zum Beispiel, wenn Sie einen Unfall haben und sich nicht mehr selbst äußern können.
  • Zugewinn-Ausgleich bei einer Scheidung. Das heißt: Die Ehepartner haben Geld verdient, während sie verheiratet waren. Wie wird dieses Geld aufgeteilt?
  • Sie besitzen ein Haus. Was passiert in Zukunft mit dem Haus?
  • Was passiert mit der gemeinsamen Miet-Wohnung?

Wir beraten Sie am Mittwoch am Nachmittag.

Wir haben zwei Beraterinnen: die Rechtsanwältin Elisabeth Ast und die Rechtsanwältin Cornelia Hain.

Mädchen, junge Frauen und Mütter bekommen Hilfe von einer Sozial-Arbeiterin. Sie können mit ihr über wichtige Themen sprechen

Themen der Beratung, zum Beispiel:

  • Kinder werden erwachsen, das nennt man Pubertät
  • Sexualität
  • Freundschaft
  • das Leben in der Familie
  • die Schule
  • Veränderungen im Leben
  • Wünsche nach Veränderung
  • Streit und Probleme
  • Ängste, Sorgen und das Gefühl, damit allein zu sein

Bitte machen Sie einen Termin, damit wir Sie beraten können.

So können Sie einen Termin machen:

Telefon:
WhatsApp: